Kaffee At Work
Steuerfreie Mitarbeitermotivation: Getränke am Arbeitsplatz
Steuerabsetzungen für Kaffee
Laut Haufe sind vom Arbeitgeber bereitgestellte Getränke wie Kaffee, Tee und Mineralwasser, in unbeschränkter Höhe steuerfrei, solange sie als Aufmerksamkeiten gelten und nicht als Arbeitslohn. Aufmerksamkeiten dieser Art sind zu 100 Prozent als Betriebsausgaben absetzbar.
Beim Kaffee im Rahmen eines Geschäftsessens läuft es anders. Dann fällt der Kaffee unter Bewirtungskosten. Die sind nur zu 70 Prozent steuerlich absetzbar.
Unterschied zwischen Aufmerksamkeiten und Bewirtungskosten
Aufmerksamkeiten sind kleine Gesten, wie das Bereitstellen von Kaffee für Mitarbeiter oder Besucher im Büro. Bewirtungskosten umfassen Geschäftsessen und ähnliche Anlässe. Bei Bewirtungskosten müssen Rechnungen oder Bewirtungsbelege Pflichtangaben enthalten. Eine genaue Auflistung der Speisen und Getränke, das Ausstelldatum, den Anlass der Bewirtung und die Teilnehmer. Für Ausgaben über 150 Euro müssen die Steuersätze aufgeschlüsselt sein.
Steuerfreie Bereitstellung von Lebensmitteln am Arbeitsplatz
Auch kleine Snacks wie Kekse oder Obst zählen zu den Aufmerksamkeiten. Die steuerliche Freistellung basiert darauf, dass solche Aufmerksamkeiten im betrieblichen Interesse liegen und nicht der privaten Lebensführung dienen. Steuern sparen: Gönnen Sie ihren Mitarbeitern Aufmerksamkeiten
Steuern sparen: Gönnen Sie ihren Mitarbeitern Aufmerksamkeiten
Kostenlose Getränke am Arbeitsplatz bieten nicht nur eine angenehme Arbeitsatmosphäre, sondern sind auch steuerlich vorteilhaft. Arbeitgeber können Kosten für Aufmerksamkeiten vollständig als Betriebsausgaben absetzen.
Das ergab die Umfrage zu Getränken am Arbeitsplatz
Laut einer repräsentativen Umfrage bei etwa 1.000 Arbeitnehmern durch das Jobportal Indeed wünschen sich 95 Prozent der Arbeitnehmer solche Aufmerksamkeiten. Aber nur etwas mehr als die Hälfte erleben es tatsächlich im Alltag.
Das bevorzugen Mitarbeiter. Angaben in Prozent
Unterschied zwischen Aufmerksamkeiten und Bewirtungskosten
Aufmerksamkeiten sind kleine Gesten, wie das Bereitstellen von Kaffee für Mitarbeiter oder Besucher im Büro. Bewirtungskosten umfassen Geschäftsessen und ähnliche Anlässe. Bei Bewirtungskosten müssen Rechnungen oder Bewirtungsbelege Pflichtangaben enthalten. Eine genaue Auflistung der Speisen und Getränke, das Ausstelldatum, den Anlass der Bewirtung und die Teilnehmer. Für Ausgaben über 150 Euro müssen die Steuersätze aufgeschlüsselt sein.
- Wasser: 67,8
- Kaffee: 58,8
- Tee: 41,5
- Alkoholische Getränke: 3,1
Das bekommen Mitarbeiter tatsächlich:
- Kaffee: 47,2
- Wasser: 37,3
- Tee: 33,4
- Alkoholische Getränke: 2,3