Kaffee At Work
Kaffeevollautomat fürs Büro mieten: Ein Mitarbeiter-Benefit, den viele nutzen
- Nutzungsquoten im Vergleich: Kaffeevollautomat vs. Obstkorb vs. Fitnessstudio vs. Jobrad
- Warum Kaufen teurer ist als Mieten, wenn man die Total Cost of Ownership berechnet
- Wie fresh at work mit monatlichem Fixbetrag die Budgetplanung vereinfacht
- Welche steuerlichen Vorteile kostenlose Getränke am Arbeitsplatz bieten
Warum übertreffen Kaffeevollautomaten alle anderen Benefits in der Nutzungsquote?
Ein Kaffeevollautomat spricht keine spezifische Freizeitpräferenz an, sondern deckt einen universellen Alltagsbedarf. Kaffee ist das in deutschen Büros meistkonsumierte Heißgetränk und wird gleichmäßig von allen Altersgruppen, Abteilungen und zu allen Arbeitszeiten genutzt.[2]
Damit erzielt kein anderer Benefit eine vergleichbare Reichweite: Der Zuschuss zum Fitnessstudio nutzt nur sportaffinen Mitarbeitenden, das Jobrad nur Pendlern und der Sprachkurs nur Weiterbildungsinteressierten. Der Kaffeevollautomat hingegen ist täglich für alle da und erzeugt ein positives Erlebnis, das die Unternehmenskultur und das Employer Branding, also die strategische Positionierung als attraktiver Arbeitgeber, messbar stärkt.
Mieten oder kaufen – was ist für Büros wirtschaftlich besser?
Wer einen Kaffeevollautomaten kauft, trägt alle Folgekosten selbst. Dazu gehören Wartungsvertrag, Ersatzteile, Reparaturen, Reinigungsmittel, Ausfallzeiten und schließlich die Neuanschaffung nach vier bis sieben Jahren. Die Total Cost of Ownership – die Gesamtbetrachtung aller Kosten über die Nutzungsdauer – übersteigt den Kaufpreis regelmäßig um den Faktor 1,5 bis 2.[3]
Im Mietmodell von fresh at work dagegen sind Gerät, Wartung, Reinigung, Reparatur und ein Rundum-Sorglos-Service in einem monatlichen Fixpreis enthalten. Es ist kein Kapitaleinsatz erforderlich, es erfolgt keine Bilanzierung als Anlagevermögen und es gibt keine Überraschungen.
Die folgende Tabelle vergleicht Kauf- und Mietmodell über alle relevanten Kostenkategorien.
| Kostenkategorie | Kaufmodell | Mietmodell fresh at work |
| Anschaffung | 1.500–8.000 € | Entfällt |
| Wartung/Jahr | 200–600 € | Inklusive |
| Reparaturen | Unvorhersehbar | Inklusive |
| Ausfallzeiten | Eigenverantwortung | Max. 48h Reaktion |
| Flexibilität | Gering | Höchste Flexibilität |
| Bilanzverpflichtung | Aktivierung nötig | Entfällt (Betriebsausgabe) |
Kaffeevollautomat kaufen vs. mieten – Kostenvergleich Total Cost of Ownership.[1][3]
Welche steuerlichen Vorteile bietet kostenloser Kaffee als Mitarbeiterbenefit?
Gemäß R 19.6 Abs. 2 LStR (Lohnsteuer-Richtlinien – die verbindlichen Verwaltungsanweisungen zur Lohnsteuer) sind kostenlose Getränke, die Mitarbeitenden am Arbeitsplatz bereitgestellt werden, als steuerfreier Sachbezug behandelbar. Für die Mitarbeitenden fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge an. Das gilt für Kaffee, Wasser und andere Getränke, die ohne Mengenbegrenzung zur Verfügung stehen.
Für den Arbeitgeber ist der Aufwand als Betriebsausgabe vollständig absetzbar. Die Kombination aus steuerlichem Vorteil, hoher Nutzungsquote und positiver Wirkung auf die Mitarbeiterzufriedenheit macht den Kaffeevollautomaten zu einem Benefit mit nachweislich hohem Kosten-Nutzen-Verhältnis im HR-Portfolio.
Auf den Punkt gebracht: Kaffeevollautomat als Mitarbeiterbenefit
- 85–95 % Nutzungsquote täglich – kein anderer Mitarbeiterbenefit erreicht annähernd diese Reichweite
- Total Cost of Ownership eines Kaufgeräts übersteigt den Kaufpreis regelmäßig um Faktor 1,5–2 durch Wartung, Reparatur und Ausfallkosten
- Steuerfreier Sachbezug nach R 19.6 LStR: kostenloser Bürokaffee ist für Mitarbeitende lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei
- fresh at work liefert Gerät, Wartung und Service im monatlichen Fixbetrag – ohne Kapitaleinsatz, ohne Bilanzierung, monatlich kündbar
FAQ
Ist kostenloser Bürokaffee steuerfrei für Mitarbeitende?
Wie hoch ist die tatsächliche Nutzungsquote eines Kaffeevollautomaten?
Was ist im Mietmodell von fresh at work alles enthalten?
Kann das Gerät bei Teamwachstum ausgetauscht werden?
Quellen
[1] Statista / Circula: Angebot und Nutzung von Mitarbeiter-Benefits in Deutschland 2023, Statista GmbH, 2023. de.statista.com/statistik/daten/studie/1476112/umfrage/angebot-von-benefits-nach-ausgewaehlten-branchen/, zuletzt abgerufen am 17.06.2026.
[2] Deutscher Kaffeeverband e.V.: So trinkt Deutschland Kaffee – Kaffee-Konsum-Studie 2022, Deutscher Kaffeeverband, Hamburg, 2022. www.kaffeeverband.de/de/presse/so-trinkt-deutschland-kaffee-acht-ueberraschende-fakten, zuletzt abgerufen am 17.06.2026.
[3] ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.V.: Publikationen zu Betriebskosten und Wirtschaftlichkeit von Büroausstattung, Düsseldorf. www.arbeitswissenschaft.net, zuletzt abgerufen am 17.06.2026.
[4] Bundesministerium der Finanzen: Amtliches Lohnsteuer-Handbuch 2025 – R 19.6 Aufmerksamkeiten, BMF, 2025. lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2025/A-Einkommensteuergesetz/II-Einkommen-2-24b/8-Die-einzelnen-Einkunftsarten-13-24b/d-Nichtselbstaendige-Arbeit-19-19a/Paragraf-19/r-19-6.html, zuletzt abgerufen am 17.06.2026.